
Mit wenigen Schritten modernisieren Sie Ihre Ölheizung und sichern sich Zuschüsse vom Staat.
Immobilienbesitzer können Geld sparen und etwas für die Umwelt beitragen.
Das geht ganz einfach – die Anforderung heißt: Raus mit der alten Ölheizung!
Wer jetzt auf eine neue und klimaschonende Heizung umsteigt, bekommt dank der neuen Austauschprämie bis zu 45 Prozent der Kosten erstattet.
So gelangen Immobilienbesitzer an die Förderung.
Hausbesitzern können sich, neben dem Austausch-Zuschuss niedrigere Verbrauchskosten und ein geringerer CO2-Ausstoß, freuen.
Die Austauschprämie vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“.
Maximalen Zuschuss gibt es für besonders klimafreundliche Lösungen zum Heizen, und Eigentümer bekommen einen Zuschuss zur Investitionssumme.
Je klimafreundlicher und Ressourcen schonender (Energieeffizienz) die Heizungsanlage ist, desto höher die Förderung.
Das Bundesamt erstattet maximal 45 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe, wenn sie eine alte Ölheizung ersetzt.
Mit zur Investitionssumme zählen Kosten für Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie Nebenkosten,
die für die Umsetzung der Maßnahme unmittelbar notwendig sind.
Mit wenigen Schritte zur maximalen Förderung:
Neue Heizung wählen: Nutzen Sie unseren Service „Energieberatung“
Welche Heizung sich am besten eignet oder ob ein Energiemix sinnvoll ist, hängt von mehreren Bedingungen und Faktoren ab – aber der Reihe nach.
Ihre Lage und Art der Immobilie sind zu berücksichtigen, das betrifft vor allem regenerative Energiequellen wie PV, Solarthermie und Wärmepumpe.
Auch sind Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung förderfähig, wenn diese direkt mit der Heizungsanlage zusammenhängen.
Kosten kalkulieren: So viel Prozent sind drin
Es gibt den höchsten Zuschuss, wer seine mindestens zwei Jahre alte Ölheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt.
Wer ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, kann die höchste Fördersumme erhalten (z.B. Biomasseanlagen, Holzpellets-Heizungen oder Wärmepumpen).
Achtung: pro Wohneinheit ist die förderfähigen Investition auf 50.000 € beschränkt.
Leider gibt es keinen BAFA-Zuschuss, wenn die alte Heizung bereits der Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung unterliegt.
Das ist etwa der Fall, wenn der Heizkessel mehr als 30 Jahre alt ist.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar sein.
Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt.
Was sich mehr auszahlt, hängt vom Umfang der Maßnahmen sowie von Einkommen und Steuerklasse ab.“
Absetzen können Steuerpflichtige die Kosten für eine energetische Maßnahme erstmals in dem Kalenderjahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wird.
Antrag stellen: Unbedingt vor Beginn der Sanierung
Auf der Internetseite des BAFA können Immobilienbesitzer ihren Antrag selbst stellen oder den beauftragten Heizungsbauer dazu bevollmächtigen.
Für den Antrag müssen Kostenvoranschläge für alle Leistungen vorliegen, die gefördert werden sollen.
Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Basis für die maximale Fördersumme. Sie lässt sich später nicht nach oben korrigieren.
Dann muss die Maßnahme innerhalb von neun Monaten umgesetzt werden.
Erfüllt ein Antragsteller alle Bedingungen, dann erhält er den Zuwendungsbescheid und hat neun Monate Zeit, die Heizung in Betrieb zu nehmen.
Spätestens einen Monat nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Förderberechtigte einen Verwendungsnachweis einreichen und erhält anschließend den Zuschuss.