Was wird ab Januar 2020 gefördert
Neubauten: Solarkollektoranlagen werden mit 30% der förderfähigen Kosten, Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten, gefördert. (sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen). In bestehenden Gebäuden, das heißt solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2…